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BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58
Die Strafkammer kann die früheren Aussagen des Zeugen auch im Wege von Vorhalten in die Hauptverhandlung eingeführt haben (u.a. BGHSt 3, 199, 201). - RG, 27.11.1924 - II 754/24
1. Was ist in § 49 b StGB. unter "Verabredung" zu verstehen? 2. Ist der Versuch …
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58
Damit scheidet der Tatbestand der Verabredung eines Verbrechens (§ 49 a Abs. 2 StGB) und der Verdacht einer Beteiligung des Zeugen an der dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Vorbereitung eines schweren Raubes aus (vgl. RGSt 58, 392, 393; BGH LM Nr. 20 zu § 49 a StGB [unter 1]; BGH 1 StR 272/58 vom 30. September 1958). - BGH, 25.07.1958 - 1 StR 51/58
Angeordnete Erschiessung des Neissener Kampfkommandanten und seines …
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58
Im übrigen scheidet ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO dann aus, wenn der Tatrichter - wie hier - sich schon auf Grund der erhobenen Beweise eine feste Überzeugung von dem Vorliegen oder Nichtvorliegen einer bestimmten Beweistatsache gebildet hat (u.a. BGH NJW 1951, 283 Nr. 22; BGH 1 StR 51/58 vom 25. Juli 1958). - BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1958 - 1 StR 470/58
Damit scheidet der Tatbestand der Verabredung eines Verbrechens (§ 49 a Abs. 2 StGB) und der Verdacht einer Beteiligung des Zeugen an der dem Angeklagten zur Last gelegten strafbaren Vorbereitung eines schweren Raubes aus (vgl. RGSt 58, 392, 393; BGH LM Nr. 20 zu § 49 a StGB [unter 1]; BGH 1 StR 272/58 vom 30. September 1958).
- BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58
Rechtsmittel
Eine Vernehmung weiterer Zeugen - der in der früheren Hauptverhandlung mitwirkenden Richter - hätte sich der Strafkammer nur aufgedrängt, wenn sie nicht schon auf Grund der vorhandenen Beweise die Überzeugung von einem bestimmten Sachhergang gewinnen konnte oder wenn ihr Umstände oder Möglichkeiten bekannt waren, die bei verständiger Würdigung begründete Zweifel an der gewonnenen Überzeugung wecken konnten (u.a. BGH NJW 1951, 283 Nr. 22; BGH 1 StR 51/58 vom 25. Juli 1958 unter A II 4 a, 1 StR 470/58 vom 4. November 1958 unter I 3).